Das sind Ihre Rechte als Flugpassagier

23 Feb 2012
Das sind Ihre Rechte als Flugpassagier

Worauf Sie sich als Flugpassagier berufen können

Ihr Flug hat Verspätung, Ihr Flug ist überbucht oder er fällt aus irgendeinem Grund völlig aus. Ihr gesamtes Gepäck ist spurlos verschwunden? Welche Rechte haben Sie, welche Entschädigung steht ihnen zu? Dieses Recht regelt die am 17.02.2005 in Kraft getretene Verordnung, EU-weit geltend. Sie sagt Ihnen, welche Rechte und Ansprüche Sie haben und geltend machen können.

Wofür gibt es eine Entschädigung und wer muss diese zahlen?

Eine Entschädigung wird von der jeweiligen Fluggesellschaft gezahlt werden bei die Sie gebucht haben. Dabei ist es, egal ob Sie von einem EU-Flughafen starten oder von einem Drittflughafen. Die einzige Voraussetzung ist, Sie müssen von einem EU-Flughafen starten oder landen. Der Anspruch dafür entsteht beim Flightright, wenn Sie als Passagier eine Reservierung haben und zur richtigen Zeit am Check-In Schalter sind, sofern keine genaue Boarding-Zeit angegeben wird, müssen Sie 45 Minuten vor Abflug am Check-In Schalter sein. Sie müssen immer zum Abfertigungszeitpunkt am Flughafen sein, auch dann wenn schon bekannt ist, dass sich der Flug verspäten wird.

Ihr Recht als Fluggast bei Schneechaos

Alle Fluggesellschaften haben die Pflicht die Flugpassagiere über den aktuellen Stand und den aktuellen Status ihres Flughafens zu informieren und dabei über Ihre Rechte aufzuklären. Hat Ihr Flug wegen Schneechaos mehr als zwei Stunden Verspätung? Sie haben dann einen Anspruch auf Verpflegung, Speisen und Getränke. Verschiebt sich Ihr gebuchter Flug sogar auf den nächsten Tag? Dann muss die Fluggesellschaft für Sie eine Übernachtung besorgen und  Ihnen bezahlen, wenn Sie es wollen. Außerdem muss die Fluggesellschaft Ihnen Telefonate zu ermöglichen, Personen die Sie am Zielflughafen in Empfang nehmen zu informieren, dass der Flug sich verspätet, der Flug ausfällt oder Sie an einem anderen Flughafen landen werden. Die Fluggesellschaft ist jedoch nur haftbar, wenn sie ein mittelbares Mitverschulden trägt. So, wenn die Flugzeuge nicht rechtzeitig enteist worden sind.

Gibt es einen Ersatzflug?

Ja, den gibt es. Dazu sind die Fluggesellschaften sogar verpflichtet. Sofern Sie auf die gebuchte Reise bestehen, muss die Fluggesellschaft Ihnen ein Platz auf einem verspäteten Flug ermöglichen oder auf einem Ersatzflug. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden können sie von Flug zurücktreten und die Fluggesellschaft muss Ihnen den kompletten Flugpreis zurück erstatten.

Bild: panthermedia.net JCB Prod

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